Gesetz betreffend Einsetzung eines Sanierungsausschusses für die Spar- und Leihkassa
Der Gesetzentwurf wird ohne Diskussion einstimmig angenommen. Das Gesetz wird für dringlich erklärt.
Wahl des Sanierungsausschusses für die Spar- und Leihkasse
Es werden mit 12 Stimmen gewählt:
- Bankdirektor Schredt, Vaduz,
- Rechtsanwalt Dr. Reich, Feldkirch,
- Ostschweizerische Treuhandgesellschaft, St.Gallen,
- Dr. Ritter Alois, Vaduz,
- Hoop Arnold, Eschen,
- Hartmann Karl, Vaduz,
- Rechtsanwalt Dr. Marxer Ludwig, Vaduz.
Als Ersatzmänner werden mit 12 Stimmen gewählt:
- Negele Benedikt, Triesen,
- Bühler David, Mauren.
Bestellung eines zusätzlichen Staatsanwaltes und Landrichter für die strafrechtliche Behandlung des Sparkassenfalles
Der Landtag bestellt einstimmig Dr. Ender Arthur,
Feldkirch, als Staatsanwalt, und Dr. Lenzlinger, St. Gallen, als Landrichter.
Demission der Regierung
Auf Wunsch Seiner Durchlaucht bietet Regierungschef Gustav Schädler im Namen der Gesamtregierung den Rücktritt an.
Erklärung der Volkspartei
Die Abgeordneten der Volkspartei weisen auf die unabsehbaren Folgen hin, die mangels einer ruhigen Abwicklung der Sparkassenkrise eintreten könnten.
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