Eventuelle Schlachtung zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche
Trotz der Fachurteile von Herrn Dr. Flückiger, eigenössisches Veterinäramt Bern, und des Landestierarztes Dr. Marxer kann der Landtag keine Entscheidung in den Fragen der Schlachtung, Keulung und Entschädigung herbeiführen.
______________