Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 21. Dez. 1948


Absatz von Landesprodukten des liechtensteinischen Bauernvereins im Herbst 1948
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass sich das Land mit einem Drittel an den Kosten einer Dreschmaschine beteiligt. Bei der Abschreibung soll in erster Linie der Bauernverband, in zweiter Linie das Land und zuletzt die Industrie berücksichtigt werden.

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