Verbesserung der Schulzahnpflege, Gebührenfestsetzung
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass Fr. 1.- pro Kind für die ärtzliche Untersuchung und Fr. 3.- pro Kind und Jahr als Beitrag an die Behandlungskosten bezahlt werden, wobei es den Ortsschulräten frei steht, letzteren Betrag entsprechend der Bedürftigkeit der Kinder zu verteilen. Für die Behandlungskosten von Fr. 3.- pro Kind sind die Gemeinden mit 50% zu belasten.
Sennereigenossenschaft Balzers, Subventionierung notwendiger Anschaffungen (Zentrifuge und Milchwaage) für die dortige Sennerei.
Subventionsgesuch der Bürgschaftsgenossenschaft für das Jahr 1946
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass für das Jahr 1946 der Betrag von Fr. 600.- bewilligt wird unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass in Zukunft eine diesbezügliche Subvention nicht mehr gewährt wird.
Abänderung des Schulgesetzes vom 9. November 1929 LGBl. 13 betreffend Besuch der Christenlehre
Der Landtag nimmt die Gesetzesvorlage einstimmig an.
Alters- und Hinterbliebenenversicherung.
Briefträgerstelle (Postamt) auf Schellenberg.
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