Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 21. 12. 1944


Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern
Dr. Schädler stellt folgenden Antrag: Der Landtag nimmt nach Anhörung der fürstlichen Erklärung Kenntnis, dass der Landesfürst aus eigener Initative und eigenem Entschluss die liechtensteinische Gesandtschaft bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bern wieder errichtet und seinen Bruder Prinz Heinrich zum liechtensteinischen Gesandten bestellt hat. Ferner stellt Dr. Schädler den Antrag: Der Landtag beschliesst, ein Gesetz zu schaffen, worin die Stellung, die Kompetenzen und die Aufgaben des Gesandten und der Gesandtschaft umschrieben sind und beauftragt die Regierung mit der Ausarbeitung dieses Gesetzesentwurfes. Landtagspräsident Frommelt stellt den Ergänzungsantrag: Der Landtag nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass er sowohl sich als auch die Regierung in der Frage der Errichtung einer Gesandtschaft bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bern entgegen den Bestimmungen und dem Sinn der Verfassung vor eine fertige Tatsache gestellt sieht. Wenn der Landtag nachträglich seine Zustimmung zur Errichtung dieser Gesandtschaft und zur Bestellung des Prinzen Heinrich als Gesandten erteilt, so geschieht dies aus dem Grunde, um einerseits das Ansehen des Fürsten als Staatsoberhaupt nach aussen nicht zu beeinträchtigten und weil andererseits seitens des Fürsten die ausdrückliche Erklärung erfolgte, dass die Gesandtschaft als Organ der Regierung derselben in vollem Umfange unterstellt und untergeordnet ist, eine Einflussnahme aussenstehender nichtverantwortlicher Persönlichkeiten ausgeschaltet wird und bleibt und weiterhin eine finanzielle Belastung für das Land nicht entsteht, nachdem Seine Durchlaucht der Landesfürst erklärt, die Finanzierung der Gesandtschaft aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Diese drei Anträge werden vom Landtag in der Abstimmung einstimmig beschlossen.

Finanzgesetz für 1945
Der Landtag beschliesst mehrheitlich die Erhöhung der Taggelder auf Fr. 25.- für den Landtag und das Regierungsratsmitglied. Der Antrag des Abgeordneten Sele, den für das Alter eingesetzten Betrag im Falle der Nichtbeanspruchung dem Altersfürsorgefond zu überweisen, wird einstimmig angenommen. Der Antrag des Abgeordneten Sele, dem Arbeiterverband eine Subvention von Fr. 2000.- zukommen zu lassen, wird angenommen.

Erklärung des Landesfürsten zur Gesandtschaftsfrage.

Memorandum bezüglich der Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern.

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