Pensionsangelegenheit der Frau Dr. Batliner Rosa aus Vaduz
Der Landtag beschliesst mehrheitlich bei Festhaltung an der Rechtslage, derzufolge ein Anspruch auf eine Pension nicht besteht, und der Beschlussfassung des früheren Landtages, aber in Anerkennung von Billigkeitsgründen und aus Entgegenkommen, dass der Gesuchstellerin eine ab 1. Jänner 1944 beginnende jährliche Beitragsleistung von Fr. 300.- zuzuerkennen sei.
Orientierung des Landtages über den Stand der Frage der Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern
Der Landtag nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung und erklärt sich mit dieser identisch und wird die Angelegenheit in der nächsten Sitzung weiterbehandeln. Der Landtag wählt eine Kommission, die gemeinsam mit den Mitgliedern der Regierung dem Landesfürsten den Standpunkt des Landtages in dieser Frage mündlich bekanntgeben soll. In diese werden gewählt: Risch Bernhard, Bühler Oswald, Dr. Schädler Otto, Kindle Florian und Hoop Franz.
Kostenteilung für Annareschtobelverbauung
Der Landtag beschliesst, dass der für die Annareschtobelverbauung restierende Betrag nach Abzug des Anteils der Schweiz nach dem Landesschlüssel von 70% und 30% auzuteilen ist.
Subvention für Strassenregulierung Iradug-Balzers
Der Landtag beschliesst mehrheitlich, ausnahmsweise 50% an die Kosten der Arbeitslöhne zu gewähren mit der Massgabe, dass die Arbeit vom Land ausgeführt wird.
Delegationssitzung des Landtages betreffend der Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern
Die Delegation nimmt zur Kenntnis, dass der Fürst der Regierung offiziell Mitteilung gemacht hat von der Tatsache, dass er entgegen seiner früheren irrtümlichen Auffassung persönlich im August des Jahres das Agreement für Seine Durchlaucht Prinz Heinrich bei Bundesrat Pilez-Golat eingeholt habe und damit die Gesandtschaft errichtet sei. Die Delegation unterbreitet dem Landtag den Vorschlag, er möge an Seine Durchlaucht die Bitte richten, zu prüfen, wie die eingeleitenden Schritte rückgängig gemacht werden könnten.
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