Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 30. Nov. 1944


Subvention für die Ausmerzung von gealptem Nutzvieh
Der Landtag gewährt einstimmig einen Kredit von Fr. 2-3000.- für diesen Zweck.

Wiedereinbürgerung der Kaulla Elisabeth geborene Reitzes
Der Landtag stimmt der Wiedereinbürgerung auf der Grundlage der Bezahlung der halben Gemeindetaxe von Fr. 12'500.- für Schellenberg und der Fr. 9750.- einstimmig zu mit der Bestimmung, dass die Gemeinde die Gemeindetaxe für die Kanalisation verwendet.

Unterhalt und Räumung der Entwässerungsanlagen
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass die Räumung und Erhaltung der liechtensteinischen Entwässerungskanäle vom Lande d.i. durch das Bauamt durchgeführt werden soll. Die hierfür auflaufenden Kosten sollen auf Land und die interessierten Gemeinden auf Grund eines von einer eigens hierfür bestellten Kommission aufgestellten Verteilungsschlüssel verteilt werden, wobei den betreffenden Gemeinden die Arbeitsmöglichkeit im Rahmen der Belastung eingeräumt werden soll. In diese Kommission wählt der Landtag die Abgeordneten: Hoop Franz inRuggell, Hasler in Gamprin, Brunhart Heinrich in Balzers, Wachter Hans in Schaan und Risch Bernhard in Vaduz, die sich selber konstituieren soll.

Landesvermessungsgesetz.

Arbeiterschutzgesetz.

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