Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 17. März 1944


Genehmigung des Geschäftsberichtes der Sparkasse für 1943
Der Landtag genehmigt einstimmig den Geschäftsbericht mit der vorgeschlagenen Verteilung des Reingewinnes.

Gesetz betreffend die Angleichung der Gehälter der Beamten, Angestellten und Lehrer an die Gehälter des sankt-gallischen Personals
Der Vizepräsident lässt über den aus der Diskussion erwachsenen Antrag abstimmen, der folgendermassen lautet: Wer mit dem Gesetz, wie er vorliegt einverstanden ist mit der Auflage, dass mitverbunden werden soll 1. die Angleichung der Löhne der liechtensteinischen Arbeiter an jene des sankt-gallischen Grenzgebietes und 2. die Festsetzung einer vom Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes an laufenden halbjährigen Frist für die Aufgabe des Nebenverdienertums, wobei das Inkrafttreten der gesetzlichen 90%igen Angleichung erst mit dem Zeitpunkt erfolgt, wo der Nebenberuf faktisch aufgegeben ist, das heisst dass nur der Beamte ohne Nebenverdienst ab 1. Jänner 1944 in den Genuss des neuen Gehaltes kommt, möge dies mit Handerheben tun. Die Abstimmung erfolgt einstimmig für diesen Antrag und die Annahme des Gesetzes.

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