Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 23. Februar 1942


Subventionierung des Umbaues von Traktoren auf Holzgasbetrieb
Dem Antrag der Regierung auf Gewährung eines Kredites von Fr. 3000.- pro Traktor, wobei über die Durchführung die Regierung zu wachen hat, wird seitens des Landtages einstimmig zugestimmt.

Beschaffung landwirtschaftlicher Hilfskräfte
Nach Abschluss der Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Jahrgänger 1923 und 1924, welche letztes Jahr sich dem landwirtschaftlichen Arbeitsdienst nicht unterzogen haben, sowie der Jahrgang 1925 werden für jede andere als landwirtschaftliche Arbeit gesperrt.
2. Lehrlinge haben sich ein halbes Jahr für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gleiche gilt für die Studenten.
4. Platzwahl soll freigestellt bleiben.
5. Den Lehrlingen soll die Lehrstelle reserviert bleiben.

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