Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 5. April 1940


Massnahmen betr. landwirtschaftliche Hilfskräfte.

Bauamt
Der Landtag gibt der Regierung die Vollmacht, im Sinne einer gerechten Arbeitsverteilung gegebenenfalls bereits vergebene Arbeiten zu sperren, die Anmeldepflicht für spätere Arbeiten, die subventioniert werden sollen, obligatorisch zu machen und die Arbeit planmässig nach Dringlichkeit und Notwendigkeit ausführen zu lassen. Ebenfalls sollten heute noch nicht begonnene private Neubauten in der Regel nicht vor dem 1. Juli begonnen werden, sofern sie Subventionen erhalten wollen.

Reorganisation des Arbeitsamtes
Der Landtag bewilligt für die Errichtung von Arbeitsnachweisstellen in den Gemeinden einen Kredit von Fr. 4000.-.

Behandlung des Falles Dr. Alois Ritter
Die Angelegenheit soll in der nächstfolgenden Landtagssitzung als erster Punkt der Tagesordnung zur Behandlung gelangen.

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