Protokoll der Landtagssitzung vom 3. Februar 1932
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.
Abänderung der Verfassung (Wahlrecht gemäss Art. 46) sowie Gesetz über die Abänderung des Gesetzes vom 31. August 1992 betr. die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten
Die Gesetzesentwürfe betr. die Abänderung des Landtagswahlverfahrens werden in erster Lesung behandelt.
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