Protokoll der Landtagssitzung vom 25. Juni 1929
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.
Gesetz betr. den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Gestützt auf Art. 4 und 10 des Zollanschlussvertrages 1923 werden das Bundesgesetz vom 2. Oktober 1924 und die in Ausführung dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen und Bundesratsbeschlüsse einstimmig als in Liechtenstein anwendbar erklärt. Das Gesetz wird für dringlich erklärt und tritt am Tag seiner Kundmachung in Kraft.
Gesetz betr. die Abänderung des Steuergesetzess vom 11. Januar 1929 (Erhöhung der Automobilsteuer)
Regierungschef Dr. Hoop Josef erläutert, dass die Erhöhung der Automobilsteuer für die Verbesserung des leichtensteinischen Strassennetzes verwendet werden soll. Der Gesetzesentwurf in erster und zweiter Lesung behandelt und mit Änderungen einstimmig genehmigt.
Landesbeitrag für die Rampen zur Hochwuhr beiderseitig der Eisenbahnbrücke in Schaan
Der Landtag genehmigt eintimmig, 50 % der Kosten zu übernehmen.
Pensionierung des Landgerichtskanzlisten Ospelt Louis, Vaduz
Der Landtag genehmigt einstimmig eine jährliche Pension von 1'364 Franken.
Schulgesetz
Landtagspräsident Frommelt Anton führt aus, dass wegen der zahlreichen Novellen im Schulrecht die Verabschiedung eines neuen Schulgesetzes angezeigt ist. Es werden verschiedene
Änderungen und Ergänzungen beschlossen: Der gesamte Unterricht richtet sich nach den Grundsätzen der katholischen Weltanschauung (Art. 2). Die Amtsdauer des mit erweiterten Befugnissen ausgestatteten Schulkommissärs wird mit 6 Jahren bestimmt (Art. 15). Sämtliche Lehrpersonen werden vom Landesschulrat angestellt (Art. 103).
Kauf eines Lagerhauses in Schaan
Regierungschef Dr. Hoop Josef orientiert den Landtag darüber, dass für die Zwecke des Landes Umbauten erforderlich wären und daher der Ankauf des Magazins, welcher sich im Besitz von Seeger Loius befindet, nicht in Betracht kommt.
Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag für 1927 und 1928
Regierungschef Dr. Hoop Josef orientiert den Landtag darüber, dass die Rechenschaftsberichte für 1927 und 1928 mit Ausnahme des Berichts über das Obergericht für 1928 fertiggestellt sind und demnächst der Geschäftsprüfungskommission unterbreitet werden können.
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