Öffentliche Landtagssitzung vom 16. Mai 1929


Eröffnung des Landtags
Landtagsvizepräsident Ospelt Gustav, Vaduz, eröffnet den Landtag und übernimmt anstelle des verreisten Landtagspräsidenten Frommelt Anton den Vorsitz.

Gesetz betr. die Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Der Gesetzesentwurf wird zunächst in erster und zweiter Lesung behandelt. Nach der Mittagspause verliest der Abgeordnete Vogt Basil, Balzers eine Erklärung, wonach der Gesetzesentwurf im Vergleich zum Sparkasengesetz von 1923 keine substantiellen Neuerungen bringe und sich die Abgeordneten der Volkspartei daher der Stimmabgabe enthalten werden. Der Entwurf wird schliesslich mit 10 Stimmen verabschiedet.

Subventionsgesuch der Sennereigenossenschaft Mauren
Für die Kosten an der Sennereieinrichtung wird einstimmig ein Landesbeitrag von 10 % genehmigt.

Gesuch des Postmeisters Meier, Eschen, um Rückerstattung von Telefoninstallationskosten
Regierungschef Dr. Hoop Josef teilt dem Landtag mit, dass Postmeister Meier sein Gesuch zurückgezogen hat.

Kurvenverbeiterung auf der Strasse Jonaboden-Rotenboden und Anlage von 3 Ausstellplätzen
Auf Empfehlung der Regierung und der Finanzkommission und im Interesse des Fremdenverkehrs genehmigt der Landtag einstimmig die Bauarbeiten mit geschätzten Kosten von 3'000 Franken. Die Arbeiten sollen so angelegt werden, dass sie eine Vorarbeit, für eine künftige Totalverbreiterung der Strasse darstellen.

Hebung des "Finanzerhäuschens" auf der Rheinbrücke Schaan
Der Landtag genehmigt mehrheitlich die Kostenübernahme für die Versetzung des sich im Besitz der Gemeinde Schaan befindlichen Finanzerhäuschens, "auch wenn sie mehr als 400 Franken betragen sollte".

Geschäftsbericht der Leih- und Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein für die Jahre 1927 und 1928
Regierungschef Dr. Hoop Josef referiert eingehend über die Kreditgebarung der Sparkasse sowie über die Verschuldung der Privatwirtschaft in Liechtenstein. Der Landtag genehmigt einstimmig die Jahresrechnungen für 1927/28 und beschliesst vom Reingewinn in Höhe von 58'667 Franken bzw. 93'820 Franken 55'000 Franken bzw. 65'000 Franken dem Reservefonds zuzuweisen. Die restlichen Gelder sind auf die neue Rechnung vorzutragen. Die Bilanzprüfung wurde nicht mehr von der Ostschweizerischen Treuhandgesellschaft, sondern von der
Schweizerischen Volksbank durchgeführt.

Authentische Interpretation von Art. 48 und 97 der Landesverfassung
Nach Kenntnisnahme des Rechtsgutachtens des Innsbrucker Staatsrechtlers Dr. Kulisch und Verlesung einer Erklärung der Volkspartei durch den Abgeordneten Amann Franz, Vaduz, entscheidet der Landtag in Anwendung von Art. 112 der Landesverfassung mit 10 Stimmen: Art. 48 Abs. 1 der Verfssung wird dahingehend ausgelegt, dass im Falle der Auflösung des Landtags durch den Fürstent Amtsperiode des neugewählten Landtags
vier Jahre beträgt. Art. 97 der Verfassung
wird dahingehend ausgelegt, dass die Amtsperiode der Verwaltungsbeschwerdeinstanz im Falle der Landtagsauflösung ebenfalls endet.

Nachwahl in den Staatsgerichtshof
Die Neuwahl für den ausgetretenen - nunmehrigen schweizerischen Nationalrat - Dr. Guntli Eduard, St. Gallen, wird verschoben.

Volksabstimmung über die Gesetzesintiative zum Schächtverbot
Regierungschef Dr. Hoop Josef erklärt auf Anfrage des Abgeordneten Amann Franz, Vaduz, dass
die Volksabstimmungen über das Schächtverbot und die Alkoholsteuer miteinander verbunden werden sollten, sofern dies technisch möglich sei.

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