Hans Füessli, Landvogt zu Sargans, und Juvenalis Kreder, Landvogt zu Vaduz, beurkunden einen Wuhrvertrag zwischen den Gemeinden Wartau und Balzers. Die Breite des Rheinbetts wird festgelegt, die Schupfwuhren werden verboten und auf beiden Seiten werden je sieben Hintermarchen gesetzt.


Edition: Martin Graber, Trübbach

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