Protokoll betr. die Errichtung der Dr. Grassischen Schulstiftung
22. August 1857 
Betrifft: Schulstiftung des Dr. Joseph Ludwig Grass [1]
Vorgegangen beim fürstlichen Regierungs-Amte Vaduz am 22ten August 1857.
In Gegenwart des Gefertigten.
Unter Heutigem erscheint Herr Doctor Joseph Ludwig Grass praktischer Arzt in Vaduz, und giebt folgende Erklärung ab:
In der lebhaften Ueberzeugung, daß das geistige und materielle Wohl eines Volkes ganz hauptsächlich durch ein gutes Unterrichtswesen bedingt ist, habe ich nach reiflicher Erwägung und mit voller Ueberlegung nachstehende Entschließung gefaßt:
Zur Beförderung des Schulwesens im Fürstenthume Liechtenstein widme und übergebe ich dem Lande schenkungsweise und unwiderruflich eine Summe von 20,000 fl. - sage!
Zwanzigtausend
Gulden Reichswährung mit der Bestimmung, daß die hohe Regierung
a. eine Landes Real-Schule zu Vaduz bis zum Schuljahre 1858/1859 errichte, und für alle Zeiten daselbst unterhalte.
b. zur Besoldung des Lehrers an der Knaben-Elementarschule zu Vaduz, welcher auch im Dienste des Landes-Schulwesens überhaupt verwendet werden kann, einen jährlichen Beitrag von 300 fl. - sage! Dreihundert Gulden Rchsw. vom Schuljahre 1857/1858 anfangend, als Theilzinsen aus obigem Capital leiste.
c. das Stamm-Capital für den ausgesprochenen Zweck ungeschmälert erhalte.
d. das Schenkungsvermögen unter dem Namen „Doctor Grassische Schulstiftung“ getreulich unter Controlle der jeweiligen Landesvertretung, und bis zur Wieder-Einführung einer solchen unter Controlle einer Commission aus dem Herrn Curator und Ortsrichter von Vaduz, dem Ortsrichter in Balzers und Eschen bestehend, durch den landschäftlichen Rechnungsführer ohne Renumeration verwalten lasse.
e. im Falle die Landes-Realschule wider Erwarten je aufhören sollte oder von Vaduz hinweg verlegt werden sollte, der Gemeinde Vaduz zu Gunsten der Elementar-Knabenschule daselbst die Capitalsrate von 6000 fl - sage! sechstausend Gulden Reichsw. als Eigenthum abtrete.
Die gleichzeitig vorgetretenen Geschenknehmer als: der fürstlich liechtensteinische Herr Landesverweser Johann Michael Menzinger in Vertretung der fürstlichen Landes-Regierung, und der Ortsrichter Johann Georg Marxer in Vertretung der Gemeinde Vaduz erklären sich darüber folgendermaßen:
Wir nehmen kraft unseres Amts-Mandats die von Herrn Doctor Grass dem Lande Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz angebotene hochherzige Schenkung mit den obenangeführten Leistungen und mit Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung dankbarst an.
Unterschrift des Geschenkgebers:
gez. Dr. Grass
Unterschrift der Geschenknehmer:
gez. Menzinger Landesverweser
gez. J. G. Marxer Richter
Nach geschehener Anerkennung u. eigenhändiger Fertigung wurde das Protokoll geschlossen.
Actum ut Supra
gez. M. Kessler Reggs: Amts Adjunkt
gez. And. Falk Amtsschreiber
Ich ertheile gegenwärtiger ehrenvoller Schenkung meine landesherrliche Genehmigung unter folgenden Bedingungen:
1ts dass es sich versteht, daß das der Landesregierung zustehende Uiberwachungsrecht und Einflußname [sic] in Studiensachen ausdrücklich verwahrt bleibt;
2ts dass meine Bestättigung für mich und das Land keine Verpflichtung zu etwaiger Aushilfe zur Folge hat, insoferne früher oder später der Fond sich nicht als hinreichend für die vorgesetzten Zwecke darstellen sollte.
Schloß Eisgrub am 10. Sptbr. 1857. gez. A. Fst. Liechtenstein
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[1] Originaltitel. LI LA RC 106/141. Dr. Joseph Ludwig Grass (1789-1860), Vaduz, war der erste akademisch ausgebildete Arzt in Liechtenstein. Er schenkte 1852 der Gemeinde Vaduz zwei Grundstücke im Städtle für ein Schulhaus und eine Lehrerwohnung. Die 20’000 Gulden der Schulstiftung von 1857 entsprechen mehr als der Hälfte des damaligen Landesbudgets. 1975 übertrug die Fürstliche Regierung die Grass’sche Schulstiftung an die Gemeinde Vaduz.