Schreiben der fürstlich Kemptischen Kanzlei im Namen der kaiserlichen Administrationskommission an die Grafschaft Vaduz betreffend die Mitteilung, dass die Ulmer Kaufleute Hienlin und Locher zur Eintreibung der für 1697 geschuldeten Schwäbischen Kreisabgaben in der Höhe von 500 Gulden berechtigt seien, für die übrigen Ausstände von 1000 Gulden jedoch angewiesen worden seien, sich auf die erwartete Bezahlung durch die [Hohenemsische] Herrschaft zu gedulden.


Stift Kempten, 7. November 1700

Schreiben der fürstlich Kemptischen Kanzlei im Namen der kaiserlichen Administrationskommission an die Grafschaft Vaduz betreffend die Mitteilung, dass die Ulmer Kaufleute Hienlin und Locher zur Eintreibung der für 1697 geschuldeten Schwäbischen Kreisabgaben in der Höhe von 500 Gulden berechtigt seien, für die übrigen Ausstände von 1000 Gulden jedoch angewiesen worden seien, sich auf die erwartete Bezahlung durch die [Hohenemsische] Herrschaft zu gedulden. [1]

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[1] Abschr. (B), GAS U44/69 – Pap. 1 Doppelblatt 40,4 (20,2) / 33,1 cm – fol. 2r unbeschrieben – Vermerk auf fol. 2v: Denen kaÿser(lichen) administrations commissions landtammänneren, gericht und underthanen der graffschafft Vadutz zue zuestellen.