Öffentliche Landtagssitzung vom 31. Dezember 1917


Genehmigung des Protokolls der Landtagssitzung vom 27. Dezember 1917
Das Protokoll wird genehmigt.

Bekanntgabe neuer Einläufe
- Gesuch von einem Komitee in Schaan wegen einer Gerberei
- Antrag des Beck Wilhelm, Triesenberg, und Konsorten auf Übergang des landschaftlichen Jagdregals auf die Gemeinden
- Kommissionsantrag betreffend die Verarbeitung von Hanf und Wolle
- Gesuch der Waldaufseher wegen Erhöhung ihrer fixen Bezüge
- Gesetzesentwurf betreffend die Konsortenwälder in Triesenberg

Landesvoranschlag für 1918
Der Voranschlag wird genehmigt.

Regierungsvorlage zur Novellierung der Landtagswahlordnung
Der Entwurf wird mit Änderungen angenommen.

Kommissionsantrag betreffend die Befugnisse der Landesnotstandskommission
Die Kommission wird berechtigt, in Angelegenheiten der Landesversorgung Beschlüsse zu fassen. Bei allgemeinen Landesinteressen und aussenpolitischen Fragen steht der Regierung ein Einspruchsrecht zu.

Regierungsvorlage betreffend die zeitweiligen Bezüge der Landesfunktionäre
Der Entwurf wird mit einem Zusatz angenommen.

Regierungsvorlage betreffend die Bezüge des ständigen Gemeinderates
Der Entwurf wird mit einer Änderung angenommen.

Gesuch der Waldaufseher um Erhöhung ihrer Bezüge
Die fixen Bezüge für 1917 und 1918 werden um 40 % erhöht.

Kommissionsantrag betreffend die Einführung einer Gewinnsteuer
Der Antrag wird angenommen. Die näheren Bestimmungen erfolgen im Verordnungsweg durch die Regierung.

Kommissionsantrag betreffend die Verbesserung des Postverkehrs mit der Schweiz
Die Regierung wird ersucht, auf der Grundlage des Postübereinkommens vom 4. Oktober 1911 beim österreichischen Handelsministerium dahin zu wirken, dass der Postverkehr Liechtenstein- Schweiz über Schaan-Buchs geleitet wird.

Antrag auf Einrichtung einer Verkehrskommission
Der Antrag wird angenommen.

Antrag betreffend die Verbesserung des Triesner Wuhres
Der Landtag ersucht die Regierung, auf die Verbesserung des Wuhres zu dringen. Bei zufriedenstellender Ausführung wird der Gemeinde die Hälfte der Instandssetzungskosten für den Zufahrtsweg unter dem Steinbruch vergütet.

Antrag betreffend die Pflästerung des Gampriner Binnenkanaldammes
Die Angelegenheit wird einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.

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