Öffentliche Landtagssitzung vom 25. November 1916


Nachruf des Regierungschefs Leopold von Imhof auf den verstorbenen Kaiser von Österreich, Franz Josef I.

Genehmigung des Protokolls der Landtagssitzung vom 9. November 1916
Das Protokoll wird genehmigt.

Gesetzesentwurf betreffend die Abänderung der 210 und 316 der Strafprozessordnung (Milderungsumstände)
Der Entwurf wird angenommen.

Nachträgliche Genehmigung des Beschlusses des Landesausschusses über die Abhaltung eines Kurses für Waldaufseher
Der Landtag genehmigt den Beschluss.

Nachträgliche Genehmigung des Beschlusses des Landesausschusses auf Zuerkennung eines Wartegeldes für Tierarzt Frommelt, Eschen
Der Landtag genehmigt den Beschluss.

Regierungsvorlage auf Kreditbewilligung für das neue Lesebuch der Unterklassen
Der Landtag genehmigt 3000 Kronen für Druck, Ausstattung und Einbinden sowie je 300 Kronen für die beteiligten Lehrpersonen.

Regierungsvorlage betreffs Kreditgewährung für die Fortführung baugewerblicher Wanderkurse
Der Landtag stimmt dem Kommissionsantrag zu.

Unterstützungsgesuch des Kieber Josef, aus Schellenberg, in Altenstadt
Der Landtag genehmigt 100 Kronen.

Unterstützungsgesuch des Schädler Wendelin, Triesenberg, für die häusliche Pflege seines geisteskranken Sohnes Adolf
Der Landtag genehmigt 150 Kronen.

Unterstützungsgesuch des Nägele Johann, Triesenberg
Es werden 200 Kronen bewilligt.

Subventionsgesuch der Gemeinde Triesenberg für die Errichtung einer Lehrerwohnung im alten Schulhaus
Es wird ein Kostenbeitrag von 20 % bewilligt.

Einsetzung eines landschaftlichen Kontrollorganes zur Überwachung der Zuchtvieh- und Eberhaltung sowie der Lokalviehkommissionen und der Herdebuchführung
Die Regierungsvorlage wird genehmigt.

Kommissionsantrag auf Gewährung von Anbauprämien für Neubruch
Für je 100 Klafter angebauten Neubruch werden 4 Kronen bewilligt.

Gewährung eines Landesbeitrages für die "Quellen zur Geschichte Vorarlbergs und Liechtensteins" (Helbok)
Es werden drei Jahresbeiträge von je 200 Kronen genehmigt.

Subventionsgesuch des Krankenunterstützungsvereines
Es werden für die Jahre 1916 und 1917 je 200 Kronen.

Landesbeitrag für Lehrmittel an der Eschner Sekundarschule
Es werden 200 Kronen genehmigt.

Regulierung des Scheidgrabens
Der Landtag genehmigt 7500 Kronen. Die Gemeinden Vaduz, Schaan, Planken, Eschen und Gamprin haben die Hälfte der auf ihren Teilstrecken anfallenden Kosten an die Landeskassa zurückzuersetzen.

Besprechung der Lebensmittelversorgung

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