ca. 1683
Schreiben der Vertreter der Grafschaft Vaduz an den kaiserlichen Kommissar Rupert von Bodman, Fürstabt von Kempten, betreffend die Verdankung der geleisteten Vermittlungstätigkeit bei der hohenemsischen Schuldenregelung und die Bitte, sich beim Kaiser zur Abwendung der ihnen aufgrund der für die hohenemsiche Herrschaft übernommenen Bürgschaften durch die Bündner Kreditgeber und den Schwäbischen Reichskreis drohenden Zwangsvollstreckungen sowie des Vollzugs der durch das Landgericht Rankweil angedrohten Acht zu verwenden. [1]
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[1] Or., Konzept (A), GAS U44/15 – Pap. 1 Doppelblatt 41,6 (20,8) / 32,7 cm.