Protokoll der Landtagssitzung vom 14. August 1866
Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und genehmigt.
Einläufe an den Landtag
Die Einläufe seit der letzten Sitzung werden bekanntgegeben:
- 2 Schreiben des Abgeordneten Kessler Markus, Vaduz
- Regierungsschreiben betr. die Wahl einer Steuerregulierungskommission
- Fürstliche Sanktionierung des Markenschutzgesetzes, des Finanzgesetzes pro 1867, der Subventionierung des Baus einer Alpstrasse, der Erhöhung der Abfindungssumme für die mit der Landesvermessung betrauten Geometer, der Gehaltserhöhung für den Zeichenlehrer an Elementarschulen
- Eingabe des Abgeordneten Erni Josef, Ruggell, betr. Gemeindegut
- Regierungsschreiben über den Rückzug des Rekrutierungsgesetzesentwurfes pro 1867
- Regierungsschreiben betr. die Entlohnung der Briefboten aus Landesmitteln
- Mitteilung einer fürstlichen Resolution betr. die Schliessung des Landtags nach Erledigung der Geschäfte
Rücktrittsgesuch des Abgeordneten Kessler Markus, Vaduz
Auf Anregung des Regierungskommissärs Karl Haus von Hausen hat der Landtag die Frage des Rücktritts des Abgeordneten Kessler Markus zu entscheiden. Ausserdem hat der Landtag auf Antrag von Wanger Christoph, Schaan, endgültig darüber zu befinden, ob ein Abgeordneter gezwungen werden könne, als solcher zu fungieren. Landtagspräsident Dr. Schädler Karl, Vaduz, weist diesen Gegenstand der noch zu wählenden Kommission zum Gesuch von Büchel Martin zu.
Gesuch des Büchel Martin, Gamprin, betr. Vorenthaltung von Gemeindegut
Zur Beratung über diesen Gegenstand wird eine Kommission gewählt. Die Berichterstattung hat erst in einer der nächsten Sitzungen zu erfolgen. Die Kommissionsmitglieder sind:
- Dr. Schädler Karl, Vaduz
- Wanger Christoph, Schaan
- Wolfinger Franz, Balzers
- Kirchthaler Franz Anton, Vaduz
- Beck Johann Baptist, Triesenberg
Wahl der Steuerregulierungskommission
Es werden gewählt:
- Altrichter Walser Josef, Triesen
- Batliner Andreas, Eschen
- Quaderer Baptist, Schaan
Entlohnung der Briefboten
Der Landtag genehmigt die Forderung der Regierung von 280 fl. zur vollständigen Entlohnung der Briefboten aus Staatsmitteln.
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