Bestätigung des Landtagspräsidenten und des Landtagsvizepräsidenten
Regierungskommissär Karl Haus von Hausen erklärt, dass die fürstliche Bestätigung der Wahl nicht eingetroffen ist. Unter Berufung auf §9 der Geschäftsordnung tritt er dafür ein, die Präsidentenwahl als bestätigt anzusehen.
Mitteilung der Regierungsvorlagen
Regierungskommissär Karl Haus von Hausen eröffnet mit einer Ansprache den Landtag und legt folgende Propositionen vor:
- Einführungspatent zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch
- Flurpolizeigesetz
- Gewerbeordnung
- Rekrutierungsgesetz pro 1865
- Gesetz über die Wirksamkeit des Ortschulrates
- Österreichisches Hausdurchsuchungsgesetz und dessen Einführung für Liechtenstein in Finanzsachen
- Budget pro 1865
- Nachtragskredit für 1864 betr. Waldaufseherprämien und Briefbotenlöhne
Wahl der Gesetzgebungskommission
Es werden gewählt:
- Dr. Schädler Karl, Vaduz
- Kessler Markus, Vaduz
- Fischer Gregor, Vaduz
- Marxer Johann Georg, Vaduz
- Wanger Christoph, Schaan
Nachtragkredit zum Budget von 1864
Die Löhne für die Briefboten in der Höhe 92 fl. sowie die Prämien für verdienstvolle Waldaufseher in der Höhe von 13 fl. werden einstimmig genehmigt.
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