30. März 1740
Schreiben der fürstl.-liechtenst. Kanzlei betreffend die zwischen den Gemeinden Vaduz und Schaan mit Zustimmung des fürstl. Oberamtes getroffene Vereinbarung über die geltenden Vorschriften hinsichtlich des Bezugsrechts und der Wiederausgabe von an die Gemeinde zurückgefallenen Gemeindeteilen. [1]
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[1] Or. (A), GAS U147b – Pap. 2 Doppelblatt 42,4 (21,2) / 34,2 cm – Siegel (Papier) auf fol. 3v aufgedrückt – fol. 4r unbeschrieben – Vermerk auf fol. 4v: Verglich endtzwischen denen ersamben gemeinden Vatutz und Schan weegen zuerkhenung und geniesßung der gemeindt theillung.