Schloss Vaduz, 1. März 1685
Zur Verhütung künftigen durch üble Nachreden wegen des Vorwurfs der Hexerei und Zauberei entstehenden Misstrauens in der Bevölkerung stellt eine kaiserliche Subdelegationskommission aufgrund eines rechtlichen Gutachtens in einer Erklärung die Unschuld der in den von den Landvögten Prügler und Walser widerrechtlich geführten Prozessen verurteilten Personen fest und stellt diesbezüglich ehrverletzende Verleumdungen unter Strafe. [1]
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[1] Abschr. (B), GAS U145 – Pap. 1 Doppelblatt 43 x 33,5 cm – Rückvermerk: Manifest. Erwähnt: Seger, Hexenprozesse S. 166f.