20. September 1801
Die unterzeichneten Gemeindevertreter von Schaan und Vaduz bestätigen die zwischen ihren Gemeinden erfolgte Aufteilung des bisher gemeinsam genutzten Äscher genannten Streuemads, wobei Schaan für 1391/2 Nutzungsrechte 38'062 Klafter und Vaduz für 117 Nutzungsrechte 32'643 Klafter erhält, vorbehalten bleibt dabei das den Plankner laut Urkunde von 1513 dort zustehende Weiderecht. [1]
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[1] Or. (A), GAS U137 – Pap. 1 Doppelblatt 42,2 (21,1) / 34,7 cm – Vermerk auf fol. 2v: Abteilung über daß streue mad Escher zwischen Schan und Vaduz.