Die Untertanen der Grafschaft Vaduz melden in einer Gegenerklärung zu einem von Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems vorgelegten Vertragsentwurf zur Regelung der finanziellen Streitigkeiten verschiedene Forderungen an.


November 1687

Im Namen der Grafschaft Vaduz vorgebrachte Änderungsvorschläge zu verschiedenen Punkten eines vorgelegten Vertragsentwurfs zu einem neu abzuschliessenden Steuervertrag zwischen den Grafen (Jakob Hannibal III. und Franz Wilhelm) von Hohenems und den Untertanen der Grafschaft Vaduz. [1]

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[1]  Or. (A), GA S U67 – Pap. 1 Doppelblatt 41,5 / 32,5 cm – (unvollständiges?) Konzept. Zur Datierung: Die im vorliegenden Konzept vorgebrachten Änderungswünsche müssen dem am 9. April 1688 zwischen den Grafen Jakob Hannibal III. und Franz Wilhelm von Hohenems und den Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg geschlossenen Steuervertrag [Sig.: LLA RA 74/154 (unbeglaubigte Abschr.)] vorausgegangen sein und sich auf einen im Text genannten, im vergangenen Monat Oktober zugestellten Vertragsentwurf beziehen, sodass eine Datierung auf ca. November 1687 sinnvoll scheint.