Die beiden Subdelegierten Franz von Bodman und Heinrich Heuwell kritisieren, dass die Dekrete der Kommission von 1685 nicht vollzogen wurden und schon verkaufte Güter wieder konfisziert wurden. Sie verlangen unter schweren Strafandrohungen, dass die Verordnungen von 1685 durchgeführt werden, und ermahnen beide Parteien zu einem gütlichen Vergleich.


Vaduz, 12. April 1688

Protokoll der beiden Mitglieder der kaiserlichen Untersuchungskommission Johann Franz von Bodman und Heinrich Heuwell über die aufgrund der unbefriedigenden Befolgung der von der kaiserlichen Kommission 1685 erlassenen Beschlüsse hinsichtlich der durch Kauf oder Konfiskation erfolgten Aneignung der verpfändeten Güter von Kaiser Leopold I. dem Kemptner Fürstabt Rupert von Bodmann erteilte Vollmacht, unter Strafandrohung auf die Einhaltung der diesbezüglich bisher ergangenen kaiserlichen Verordnungen zu dringen. [1]

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[1] Or. (A), GA S U66b – Pap. 2 Doppelblatt 40,5 / 33 cm, fol. 3v-4 unbeschr. – Signete (Lack, rot) von Johann Franz Freiherr von Bodman und Heinrich Heuwell auf fol. 3r aufgedrückt – Signetbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 59, S. 92 (Johann Franz Freiherr von Bodman), Nr. 199, S. 164 (Heinrich Heuwell). Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 177, S. 143.