Die kemptische Hofkanzlei bestätigt im Namen der kaiserlichen Untersuchungskommission, dass die Untertanen berechtigt sind, sich für ein Graf Jakob Hannibal von Hohenems gewährtes Darlehens von 200 Gulden auf Kosten der jährlichen Gefälle schadlos zu halten.


12. Mai 1684

Die (unter der Leitung des Fürstabtes von Kempten, Rupert von Bodman, stehende) kaiserliche Untersuchungskommission anerkennt die für die Gewährung eines von Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems erbetenen Darlehens von 200 Gulden von den Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg gestellte Bedingung, wonach diese Summe samt Zins von den auf nächsten Martini (11. Nov.) fälligen Abgaben zurückbezahlt werden muss. [1]

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[1] Or. (A), GAS U61a – Pap. 1 Doppelblatt 41,3 / 32 cm, fol. 2r unbeschr. – Fürstäbtlich Kemptisches Kanzleisiegel (Papiersiegel) auf fol. 1v aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 141, S. 138 – fol. 2v: Vermerk: Versicherung.