Franz Wilhelm I. Graf von Hohenems und Vertreter der Herrschaften Vaduz und Schellenberg vergleichen sich über die geforderte Steuern in der Höhe von 1276 Gulden, welche er ihnen während des Schwedischen Krieges als Gegenleistung für die Bezahlung der Reichs- und Kreissteuern erlassen hatte.


Vaduz, 2. August 1651

Franz Wilhelm I. Graf von Hohenems und die Vertreter seiner Herrschaften Vaduz und Schellenberg einigen sich hinsichtlich der wiederum eingeforderten herrschaftlichen Steuern in der Höhe von 1276 Gulden, 15 Kreuzern und 1 Pfennig, welche er ihnen während des Schwedischen Krieges als Gegenleistung dafür, dass sie sämtliche Reichs- und Kreissteuern und sonstige Abgaben selbst bezahlen mussten, erlassen hatte. Da er, Franz Wilhelm I., selbst von seinen Gläubigern bedrängt werde, auch von ihnen, seinen Untertanen, die von ihm die Auslösung ihrer für seinen verstorbenen Vater Jakob Hannibal II. Graf von Hohenems gegen die Stadt Feldkirch und das Kloster Mehrerau eingegangenen Bürgschaft fordern, er aber wegen seiner misslichen finanziellen Lage nicht einmal mehr seine bescheidene Hofhaltung zu finanzieren vermöge, vergleicht man sich schliesslich dahingehend, dass sich seine Untertanen verpflichten, von der geforderten herrschaftlichen Steuer vorerst jährlich 200 Gulden zu bezahlen, die restliche Geldsumme müssen sie jedoch zur Begleichung seiner Schulden gegenüber der Stadt Feldkirch und dem Kloster Mehrerau und zur Bezahlung der Reich-, Kreis- und der Speyerischen Kammergerichtssteuern verwenden, worüber sie jährlich eine Abrechnung vorzulegen haben.[1] 

 

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[1] Or. (A), GAS U24 – Pap. 1 Doppelblatt 41,5 / 32,2 cm – fol. 2r unbeschrieben – Siegel (Papiersiegel) von Franz Wilhelm I. Graf von Hohenems auf fol. 2r aufgedrückt; angekündigte Siegel der beiden amtierenden Landammänner Thomas Hilti und Hans Hopp fehlen – Rückvermerk: Recess zwischen jhrer gräflichen gnaden dem hoch- und wolgebornen herrn, herrn Francisc Wilhelmen grafen zue Hochen-Embs etc. und dero underthonen beeder Herrschafften Vaduz und Schellenberg, den jährlichen schniz betreffende. De dato Vaduz den 2 ten augusti anno 1651 (folgt ein Schreiberzeichen).
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 110, S. 128.