12. März 1503
Zur Vermeidung weiterer Konflikte beschliessen die Dorfgenossen von Schaan unter Vermittlung von Ludwig von Brandis die Aufteilung ihrer Alpen Gritsch und Guschg auf die beiden abgegrenzten Dorfteile St. Lorenz- und St. Petersgasse. Künftig soll die Nutzung der Alp Gritsch den Anwohnern der St. Lorenzgasse, die der Alp Guschg jenen der St. Petersgasse zustehen. Der Auftrieb von fremdem Vieh wird beiden Parteien gestattet, dem jeweils anderen Dorfteil soll jedoch ein diesbezügliches Vorzugsrecht vor dem Auftrieb von gemeindefremdem Vieh eingeräumt werden. Die zu verlangende Entschädigung für die Alpsömmerung von einheimischem Vieh wird festgelegt, jene für gemeindefremdes Vieh untersteht der Befugnis des jeweiligen Dorfteils. Neuzuzügern soll das Recht des Einkaufs in die betreffende Alpgenossenschaft zustehen. Schliesslich wird der Alpgenossenschaft Guschg ein Pfund Pfennig von den von den Walsern am Triesnerberg für Alp- und Güternutzung jährlich dem Kirchspiel Schaan geschuldeten zwölf Pfund Pfennig zugeteilt. [1]
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[1] Abschrift (B), GA S U5 (durch den Landvogt Joseph Schuppler beglaubigte Abschrift vom 4. Juli 1821) – Papier, 2 Bl. 24 / 36,5 cm – hochfürstlich-liechtensteinisches Oberamtskanzlei-Siegel (Papiersiegel) auf fol. 2r aufgedrückt.
Abschrift (C), GA S U141 (durch das Regierungsamt in Vaduz beglaubigte Abschrift vom 12. Juni 1861) – weitere nicht beglaubigte Abschriften: GA S U5a; GA S U141a. Auszug: Klenze, Alpwirtschaft S. 25f.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 24, S. 114.