Landvogt Johann Franz Paur [Bauer] schätzt den Wert der Güter in der Herrschaft Schellenberg, die laut Urbar Eigentum des Fürsten Johann Adam von Liechtenstein sind, aber verkauft wurden oder anderweitig nicht vorhanden sind, auf 12.717 Gulden.


29. Mai 1704, o.O.

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