Die Regierung berichtet dem Landtag u.a. über die Ablehnung ausländischer Gesuche um Gewerbekonzessionen für Liechtenstein


Auszug aus dem Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag für das Jahr 1931 [1]

o.D. (1932)

4. Industrie, Gewerbe und Hausierwesen

Die allgemeine Industriekrise wirkt sich in unserem Lande durch Arbeitseinschränkungen in den bestehenden Fabriken und die Notwendigkeit der Gewährung von Steuererleichterungen für dieselben aus. Die Juttefabrik in Eschen fiel am 26. Juni einem Brande zum Opfer. Die Bemühungen um neue Industrien hatten Erfolg, da sich in Mühleholz ein neuer Betrieb auftat (Bettfedernfabrikation), der einer bescheidenen Anzahl Arbeiter Beschäftigung bietet.

Entsprechend der schlechten wirtschaftlichen Lage und Arbeitslosigkeit nahm auch das Hausierunwesen noch mehr überhand. Unsere Bemühungen um Einschränkung desselben gingen gemeinsam mit dem Gewerbeverband dahin, die Bevölkerung über dieses ungesunde Verhältnis aufzuklären. Den Polizeiorganen andererseits wurde mehrfach aufgetragen, auf Überschreitungen der hausiergesetzlichen Bestimmungen [2] strenge zu wachen.

Dem Verbande Liechtensteinischer Kaufleute wurde zur Anschaffung von Täfelchen mit der Aufschrift: "Hausieren verboten" eine Subvention von Fr. 600.- gewährt.

Mit Rücksicht auf die geplanten Handelsvertragsverhandlungen der Schweiz mit Österreich wurde eine Kommission gewählt, welche die Wünsche unseres Landes zwecks Weiterleitung an die mit den Verhandlungen betrauten Stellen der Schweiz formulierte.

Anlässlich einer Konferenz in Bern wurde bei verschiedenen amtlichen Stellen auf eine möglichst wirtschaftliche Einheit unseres Landes in allen Fragen gedrungen.

Besonders zahlreich waren im abgelaufenen Jahre die Gesuche von Ausländern um Gewerbekonzessionen aller Art. Zum Schutze des einheimischen Gewerbestandes wurden die Gesuche jeweils besonders sorgfältig auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und jeweils die gutachtliche Äusserung des Gewerbeverbandes eingeholt.

Bewilligungen zur Ausübung freier Berufe wie jener der Architekten, Zahntechniker u.a.m. wurden vom Nachweis der Gegenseitigkeit und da eine solche in den wenigsten Fällen praktisch gewährleistet war, von der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft abhängig gemacht. In diesem Sinn wurde auch ein Landtagsbeschluss gefasst.

Auf dem Kanalbaugelände in Ruggell wurde die Errichtung einer Kantine bewilligt, der Verkauf von alkoholischen Getränken in derselben jedoch mit Ausnahme des Mostes untersagt.

Mehrere andere Gesuche um Erlangung von Gastwirtschaftskonzessionen wurden abgewiesen.

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[1] Rech.ber. 1931, S. 41.
[2] Siehe das Gesetz vom 11.1.1916 betreffend die Erlassung neuer Hausiervorschriften, LGBl. 1916 Nr. 2, sowie das Gesetz vom 24.11.1921 betreffend Ergänzung und teilweise Änderung des Hausiergesetzes, LGBl. 1921 Nr. 23.