Erlass der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an alle Schulen [1]
30.10.1935
Der liechtensteinische Verband für Handel und Gewerbe hat an den Landesschulrat den Antrag gestellt, auf den Lehrkörper des ganzen Landes einzuwirken, dass bei der Schuljugend mit allem Nachdrucke das Zusammengehörigkeitsgefühl geweckt werde und zwar insbesonders auf dem Gebiete der heimischen Wirtschaft. [2] Es kommt allen Bewohnern des Landes zugute. Wenn dem Kinde beigebracht wird, dass der Vater kein Brot mehr kaufen kann, wenn der Verdienst ausbleibt, und weil das Ausland uns keine Arbeits- und Verdienstgelegenheit mehr geben kann, die Verdienstmöglichkeit daher nur im Heimatlande zu suchen ist, muss auch der im Inlande erworbene Lohn wieder im Inlande verausgabt werden. Nur wenn ein Stand den anderen leben lässt, können alle leben.
Alle Lehrpersonen erhalten hiemit den Auftrag, in diesem Sinne immer wieder und wieder auf die Schuljugend einzuwirken.
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[1] LI LA RF 156/007/001/002.
[2] LI LA RF 156/007/001/001. Der Erlass der Regierung folgt grösstenteils wörtlich dem Antrag des Verbands für Handel und Gewerbe.