Schreiben der Kreistelegrafendirektion St. Gallen an die Regierung, gez. Häberli [1]
27.7.1944, St. Gallen
Gegenstand: Luftschutzsirene F.T. Liechtenstein
Ihrem Wunsche entsprechend hat das Luftschutzkommando Buchs vom schweiz. Armeekommando s.Z. den Befehl erhalten, alle eingehenden Alarm- und Endalarmbefehle an die liechtensteinische Polizei in Vaduz weiterzugeben.
Diese Weitergabe erfolgt zur Zeit unter Benützung des abonnierten Ziviltelefonanschlusses des Luftschutzkommandos Buchs. Hieraus haben sich folgende Schwierigkeiten ergeben:
Die Verbindung muss bei jedem Anruf über L.Kdo. Buchs - Aut. Zentrale Buchs - Nr. 13 - Handamt Vaduz - Polizei Vaduz (Teiln. 170) aufgebaut werden. Je nach Umständen gibt es dadurch starke Verzögerungen, wodurch der Alarm für Vaduz und die Weitergabe nach Eschen viel zu spät erfolgt. Zudem wird der Pikett-Telefonist des L.Kdo. Buchs von andern, dringenden Verrichtungen abgehalten. Der Amtsanschluss des L.Kdo. Buchs bleibt während dieser Zeit belegt, wodurch ausgerechnet bei erhöhter Gefahr jeder Verkehr mit dieser Stelle verunmöglicht wird.
Zur Beseitigung dieser unbefriedigenden Verhältnisse schlagen wir Ihnen folgende Lösung vor:
Der Polizeiposten Vaduz erhält einen zweiten Telefonanschluss an die Zentrale Vaduz (L.B.-Station). Dieser Anschluss wird in der Telefonzentrale direkt auf eine Reserveader des Kabels Vaduz-Buchs geschaltet, die in Buchs auf die autom. Amtseinrichtung geführt wird mit Rufnummer als Ortsteilnehmer von Buchs. Der Polizeiposten Vaduz kann dann wie ein anderer Ortsteilnehmer von Buchs vom Luftschutz-Kommando automatisch aufgerufen werden und mittels seiner L.B.-Station antworten.
Die Kosten, die Ihnen aus dieser Massnahme erwachsen würden, sind verhältnismässig gering und stellen sich aus folgenden Posten zusammen.
1. Abonnementstaxe für einen Teilnehmeranschluss (ohne Apparat in Buchs = Fr. 5.- pro Monat.
2. Taxe für einen Teilnehmeranschluss in Vaduz Fr. 5,65 pro Monat.
3. Für jede Verbindung Buchs-Vaduz werden 1,2 x 20 Rp. = 24 Rp. berechnet (Verbindungen in umgekehrter Richtung können nicht hergestellt werden).
Was die Kosten für die Übermittlung des Fliegeralarms und des Endalarms anbetrifft, so gehen diese wie alle übrigen Ortsgespräche auf Rechnung des Luftschutzkommandos Buchs. Diese Stelle wird darüber eine genaue Kontrolle führen und halbjährlich direkt mit Ihnen abrechnen.
Das L.Kdo. Buchs wird sich nach Bereitstellung der Anlage direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und abklären, ob und wie oft Linienkontrollen durchzuführen sind.
Im allseitigen Interesse ersuchen wir sie höflich, den vorliegenden Antrag gefl. prüfen zu wollen und uns Ihre Stellungnahme bekanntzugeben. [2]
Mit vorzüglicher Hochachtung
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[1] LI LA RF 220/187b (b). Aktenzeichen: 200.520.
[2] Die Regierung teilte der Kreistelegrafendirektion mit Schreiben vom 31. Juli 1944 mit, dass man der Errichtung eines zweiten Telefonanschlusses für den Polizeiposten in Vaduz zustimme und dass man dankbar wäre, wenn die Arbeiten möglichst rasch durchgeführt werden könnten (LI LA RF 220/187b).