Artikel im "Liechtensteiner Heimatdienst" [1]
28.2.1934
Dem Vernehmen nach soll die fürstlich liechtensteinische Regierung ein Zirkular an alle Beamten des liechtensteinischen Staates geschickt haben, [2] wonach die Beamten einer regierungsoppositionellen Tätigkeit bei Androhung der Entlassung sich zu enthalten haben. Das heisst, ein Beamter darf fest politisieren, wenn er Bürgerparteiler ist, muss aber schön still sein, wenn er sich etwa eine eigene politische Meinung anmassen sollte. Ich will nicht untersuchen, wie sich eine so verschiedene Behandlung mit unserer demokratischen Verfassung verträgt. Ich könnte den Erlass zur Not noch begreifen, wenn allen Beamten ohne Rücksicht das Politisieren verboten worden wäre. Ein solcher Schritt könnte in so schwerer Zeit verstanden werden, aber eine einseitige Behandlung politischer Gruppen und Ansichten dürfte wohl kaum auf besonderes Verständnis stossen... Schwierig gestaltet sich nun die Lage jener "Bürgerparteibeamten", die auf allen Versammlungen des LHD. in "Freiheit" und "Demokratie" reisen. Ich fürchte, wenn das so weiter geht, fehlt es ihnen auf einmal an "demokratischen Mustern".
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[1] L.Heimatd., Nr. 16, 28.2.1934, S. 1. Ähnliche Kritik äusserten die "Liechtensteiner Nachrichten" (L.Na., Nr. 16, 24.2.1934, S. 2 ("Politik und Staatsangestellte")).
[2] Die Regierung wies mit Schreiben vom 13.2.1934 alle Beamten an, sich bei der Betätigung in Parteien, "die ausgesprochen regierungsoppositionellen Charakter tragen", zurückzuhalten. Bei Zuwiderhandlung lege man "auf eine Zusammenarbeit mit ihnen keinen Wert mehr" und stelle es ihnen anheim, "den Staatsdienst freiwillig zu verlassen" (LI LA RF 143/383/001).