Die Vertreter der Regierungsparteien ersuchen Fürst Franz Josef II. um die Erlassung einer Notverordnung zur Verlängerung der Landtagsperiode


Abschrift eines Protokolls aufgenommen anlässlich einer Audienz bei Fürst Franz Josef II., gez. Josef OspeltGustav SchädlerAdam ÖhriJosef MeierLudwig MarxerAlois Ritter [1]

18.2.1943, Vaduz

Die unterzeichneten Herren, als Vertreter der Regierungsparteien, erklären:

Dass nach ihrer Ansicht der dringende Fall für Erlassung einer fürstlichen Verordnung [2] vorliegt und diese das Nötige, um eine Gefährdung der Wohlfahrt oder Sicherheit des Staates zu vermeiden, vorkehrt. Deshalb stellen sie den Antrag: Seine Durchlaucht der Landesfürst möchte dem Gesuche der fürstlichen Regierung stattgeben und die Mandatsdauer des Landtages verlängern. [3]

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[1] LI LA RF 218/336/001.
[2] Gedacht war an die Erlassung einer fürstliche Notverordnung im Sinne von Art. 10 der Verfassung vom 5. Oktober 1921.
[3] Fürstliche Verordnung vom 18. Februar 1943, LGBl. 1943 Nr. 4.