Regierungschef Josef Hoop ersucht Fürst Franz I. von Liechtenstein um die Wahlbestätigung für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofes


Schreiben von Regierungschef Josef Hoop an Fürst Franz I. von Liechtenstein[1]

31.12.1930

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 29. Dezember 1930 den Staatsgerichtshof für die neue Amtsperiode von fünf Jahren [2] neu bestellt und zwar wurden gewählt:

Präsident:

Fürstlicher Rat Josef Ospelt, Vaduz

Mitglieder:

Dr. Franz Josef Erne, Feldkirch

Dr. [Wilhelm] Künzle, St. Gallen

Dr. Alfons Brunhart, Schaan

Felix Müssner, Bendern

Vizepräsident:

Wilhelm Fehr, Bankprokurist, Vaduz

Ersatzmänner:

Dr. Vinzenz Albrecht, Feldkirch

Dr. Theo Klingler, Gossau

Johann Georg Helbert, Eschen

Josef Walser, Schaan Nr. 131

Gemäss den Bestimmungen für den Staatsgerichtshof sind die Präsidenten von Euer Durchlaucht zu bestätigen. Wir bitten ehrerbietigst, Euer Durchlaucht geruhen gnädigst, die Wahl des Herrn fürstlichen Rates Josef Ospelt zum Präsidenten und des Herrn Bankprokuristen Wilhelm Fehr zum Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofes zu bestätigen und die Wahl der übrigen Mitglieder bezw. Ersatzmänner gnädigst zur Kenntnis zu nehmen.

Euer Durchlaucht

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[1] LI LA RE 1930/8437. Bis anhin waren Prof. Emil Beck Präsident und der in den Sparkassaskandal verwickelte Wilhelm Beck Vizepräsident des Staatsgerichtshofs gewesen.
[2] Siehe Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. November 1925 über den Staatsgerichtshof, LGBl. 1925 Nr. 8.