Staatsanwalt Karl Eberle teilt der Regierung mit, dass er die Anklage gegen die Putschisten abgeändert hat


Schreiben von Staatsanwalt Karl Eberle an Regierungschefstellvertreter Alois Vogt [1]

26.12.1939, St. Gallen

Sehr geehrter Herr Doktor

Hiemit bestätige ich den Empfang Ihrer Zuschrift vom 19. Dezember 1939.[2] Ich hatte schon vor Eingang dieses Schreibens bereits telefonisch die Mitteilung des Regierungsbeschlusses [3] erhalten und die besprochene Abänderung der Anklage sofort ausgeführt und an das Landgericht abgesandt.[4] Ich nehme an, dass die Akten inzwischen bereits an den Herrn Obergerichtspräsidenten [Jakob Müller] gegangen sind zur Erledigung des Haft-Entlassungsgesuches und dass somit meinerseits im Moment nichts mehr zu unternehmen ist.[5] Sollten sich noch irgendwelche Schwierigkeiten oder Komplikationen ergeben, so ersuche ich Sie um Ihren Bericht.

Mit den besten Glückwünschen zum Jahreswechsel, begrüsse ich Sie mit vorzüglicher Hochschätzung!

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[1] LI LA RF 190/206/003r.
[2] LI LA RF 190/095/138.
[3] Die Regierung beschloss am 6.12.1939, die Anklage abändern zu lassen (LI LA AS 33/11 (a)).
[4] LI LA J 007/S 072/064/205-210.
[5] Tatsächlich hatte der Präsident des Obergerichts der Haftbeschwerde der Angeklagten bereits am 21.12.1939 stattgegeben (LI LA J 007/S 072/064/211). Alois Batliner und Gustav Matt entwichen am 23.12.1939 aus der Haft entwichen, (LI LA J 007/S 072/064/212), die übrigen wurden am Abend des gleichen Tages entlassen (LI LA J 007/S 072/064/213-215).