Schreiben von Moses Strauss an die Regierung [1]
8.11.1939, Schaan
Am 1. Dezember 1939 läuft meine liechtensteinische Aufenthaltsbewilligung ab. [2] Ich gestatte mir nun, um Erstreckung dieser Bewilligung für ein Jahr einzukommen und verweise darauf, dass ich mit den deutschen Behörden wegen Verlängerung meines Reisepasses in Verhandlung bin und hoffe, dass diese Verhandlungen in kürzester Zeit erfolgreich abgeschlossen werden. [3] Zum Beweise dafür, dass ich auch von Seiten der Schweiz keine Anstände zu gewärtigen habe, führe ich an, dass ich seit Langem mit Bewilligung der Zürcher Fremdenpolizeibehörden und mit Zustimmung der Eidgen. Fremdenpolizei in Bern Arztvertretungen in Zürich durchführe. Überdies sind für mich ja 20'000 Fr. Kaution hinterlegt und schliesslich darf ich noch anführen, dass sich auch mein Schwager [Alfred Wolf] bereit erklärt hat, in einem allenfälligen Notfall für meinen Unterhalt aufzukommen. [4]
Ich bitte sehr, meinem Gesuche zu entsprechen. Es wird mir dann auch weiterhin möglich sein, Arztvertretungen zu übernehmen.
Hochachtungsvoll
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[1] LI LA RF 192/028/010.
[2] Die Regierung verlangte von Moses Strauss für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einen gültigen Heimatschein. Die deutschen Behörden lehnten es jedoch ab, ihm einen neuen Ausweis auszustellen (LI LA RF 191/209/002v). Nachdem Strauss eine beglaubigte Kopie seines bis zum 11.12.1939 gültigen Passes vorgelegt hatte (LI LA RF 192/028/007-008), verlängerte die Regierung die Aufenthaltsbewilligung bis zum 1.12.1939 (LI LA RF 192/028/009).
[3] Die Regierung unterstützte Strauss bei seinen Bemühungen um einen neuen Pass mit einem Schreiben vom 13.11.1939 an das deutsche Konsulat in Zürich (LI LA RF 192/028/011).
[4] Vgl. die Garantieerklärung von Alfred Wolf (LI LA RF 192/028/003).