Die Regierung erklärt den 15. August zum Staatsfeiertag


Bekanntmachung der Regierung vom 5.8.1940, gez. Regierungschefstellvertreter Alois Vogt, am 10.8.1940 veröffentlicht im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

5.8.1940

Geburtstagsfeier Seiner Durchlaucht [Franz Josef II.]

Die fürstliche Regierung hat beschlossen, dass der 15. August, Maria Himmelfahrt, zur Feier des Geburtsfestes Seiner Durchlaucht des Landesfürsten zum Staatsfeiertag erklärt wird. Die Feier soll am kommenden Sonntag, den 11. August, in der Kirche verkündet werden und sich wie folgt gestalten:

Am 15. August, um 9 Uhr, feierliches Hochamt mit Predigt, Te Deum und sakramentalem Segen, Böllerschüsse um 5 Uhr, beim ersten Läuten, beim Zusammenläuten, ferner beim Evangelium, Wandlung und Te Deum. In den einzelnen Gemeinden sollen die dort anwesenden Mitglieder der Landesbehörden, der Gemeindebehörden und die Beamten offiziell teilnehmen. In der Predigt soll des Anlasses besonders gedacht werden.

Die Schuljugend soll geschlossen vor der Kirche sich sammeln und am Gottesdienst teilnehmen. Das Gleiche gilt für die Pfadfinder und Vereine der Gemeinden. Die Gemeinden werden eingeladen, auch in anderer Weise den Festtag zu begehen, z. B. durch ein Platzkonzert mit eventuell nachfolgender Bewirtung der Vereine auf Kosten der Gemeinde.

Die Häuser sollen beflaggt werden. Am Geburtstage selber, das ist am 16. August, werden die Abgeordneten, die Mitglieder der Regierung und die Landesbeamten um 10 Uhr einem Gottesdienst in der Pfarrkirche in Vaduz beiwohnen und hernach dem Fürsten die Glückwünsche überbringen. 

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[1] L.Vo., Nr. 91, 10.8.1940, S. 2. Die Mitteilung erschien auch in L.Va., Nr. 64, 10.8.1940, S. 4.