Das Eidgenössische Finanzdepartement äussert sich zum Goldbezug und zur Goldprägung durch Liechtenstein


Schreiben der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern, gez. Emil Beck, an die liechtensteinische Regierung [1]

18.11.1931

Bezüglich der Goldprägung habe ich mit Herrn Dr. [Eduard] Kellenberger vom Finanzdepartement gesprochen. Dieser hat keinerlei Bedenken dagegen, dass wir im Ausland (z.B. Paris oder Wien) grössere Beträge in Gold prägen lassen, sofern wir das Gold im Ausland kaufen. Auch steht es uns frei, diese Münzen in Depot zu behalten oder sie auszugeben. Nur würde er die Ausgabe von Gold für unzweckmässig halten, weil es dann verschwindet und vielfach ins Ausland wandert. Dies bedeutet eine Schwächung der einheimischen Volkswirtschaft, da dieses Gold im Falle einer Krise nicht mehr verwendet werden kann. Aus diesem Grunde hält die Nationalbank daran fest, dass das von ihr bezogene Gold nicht ausgegeben wird. Sie fühlt sich verpflichtet, diese Werte der schweizerischen Volkswirtschaft zu erhalten, um kurzfristigen internationalen Verpflichtungen nötigenfalls nachkommen zu können. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass es in der Schweiz einen eigentümlichen Eindruck machen würde, wenn in Liechtenstein Gold zirkulieren würde, in der Schweiz aber nicht, während wir andererseits von der Schweiz billiges Geld haben.

Ferner erklärte Herr Kellenberger, dass auch die Eidgenössische Münzstätte bereit sei, für uns Gold auszuprägen. Die Regierung könnte ein bezügliches Gesuch auch für Private stellen. In der Schweiz können Private aber nur Beträge von mindestens 100'000.- Fr. prägen lassen.

Wenn das Gold in Paris billiger erhältlich ist, so dürfte die Differenz auf Porto- und Versicherungsspesen für den Transport zurückzuführen sein, eventuell kann noch eine Valutadifferenz dazu kommen. [2]

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[1] LI LA RF 111/129/042. Aktenzeichen: 1368. Eine Abschrift des Schreibens erging gemäss Vermerk von Regierungschef Josef Hoop vom 19.11.1931 an die Sparkasse.