Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag für das Jahr 1948 [1]
o.D. (1949)
Am 23. Dezember 1948 ist zwischen dem liechtensteinischen Geschäftsträger in der Schweiz, Seiner Durchlaucht Prinz Heinrich von Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat ein Vertrag betreffend eine allgemeine Revision der Landesgrenze im Abschnitt Würznerhorn-Ellhorn unterzeichnet worden, wornach ein Gebietsaustausch von 45 Hektar im Sinne einer Grenzregulierung stattfand. Der Abschluß dieses Vertrages war schweizerischerseits gewünscht worden und bildete den Abschluß von Verhandlungen, die bereits im Jahre 1939 begonnen worden waren. Der liechtensteinische Landtag hatte den Vertrag in seiner Sitzung vom 30. Dezember 1948 ratifiziert, während Schweizerischerseits die Ratifizierung in der Frühjahrssession 1949 der Eidgenössischen Räte stattfindet. Der Vertrag trägt in erster Linie Schweizerischen Interessen Rechnung.
Im Zuge der Verhandlungen über die allgemeine Grenzregulierung ist auch die Frage der Schuld Liechtensteins aus den kriegsbedingten Verbilligungsaktionen der Schweiz bereinigt worden. Die Schweiz hatte ursprünglich die Schuld Liechtensteins auf 2,6 Millionen beziffert, sich jedoch bereit erklärt, mit der Bezahlung eines Betrages von 0,8 Millionen alle Forderungen aus diesem Titel bis Ende 1948 als beglichen zu betrachten.
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[1] Rech.ber. 1948, S. 58.