Der Landvogt Franz Carl Grillot schlägt vor, den wegen Sodomie verurteilten 16jährigen Joseph Gassner anstelle einer zweijährigen Zuchthausstrafe mit wöchentlicher Auspeitschung lieber für sechs Jahre zum Militär zu schicken. Fürst Joseph Wenzel von Liechtenstein lehnt diesen Vorschlag jedoch ab und bestimmt, dass die Bestrafung mit der Peitsche verringert werden kann, wenn sich der Verurteilte als besonders religiöse erweisen sollte.


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