Anton Florian von Liechtenstein befiehlt den Beamten in Vaduz von Nicolaus Pfeiffer 10 Gulden für die Entlassung aus der Leibeigenschaft, von den Bewohnern von Triesen wegen des Sturmläutens eine Strafe von 102 Gulden und vom Hausmeister in Balzers 30 Gulden wegen dessen falscher Abrechnung einzuziehen.


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