Diensteid des Grundbuchführers Peter Zelinka


Vereidigung des ersten Grundbuchführers

23. 12. 1808

Ich, Peter Zelinka, schwöre, daẞ ich in dem mir von Sr. Durchlaucht dem Hochgebohrenen Herren Johann Fürsten von Liechtenstein ob dem souverainen Fürstenthum Liechtenstein allergnädigst übertragenen Amte eines Grundbuchführers und Gerichts-Actuars treu, fleißig und redlich dienen, für mich eigenmächtig sonderlich in Grundbuchsgeschäften nichts, sondern alles nur mit amtlicher Bewilligung veranlassen, die sorgfältigste Verschwiegenheit über die amtlichen Berathschlagungen beobachten und mich bei den Amtscontrollen dergestalten verhalten wolle, wie es die höchsten und Hofkanzley-Vorschriften anordnen; und wie nur immer der beste obrigkeitliche Vortheil unbeschadet der gegründeten Rechte eines dritten erzweckt werden kann, ich schwöre, daß ich bei Amtsuntersuchungen und Verhandlungen den Sinn der Vorträge so aufnehmen werde, wie sie mir werden angegeben werden, und daß ich mich überhaupt so betragen werde, wie es von einem gut gesitteten Menschen und treuen, das Beste seines Dienstherren befördernden Beamten erwartet wird.

So wahr mir Gott helfe!

Peter Zelinka

Daß dieser Eid in meine Hände unterm 23. Dezember 1808
abgelegt wurde bestättige ich hiemit:
Joseph Schuppler, Landtoogt

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840, Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in: JBL 1947, S. 103, Anhang Nr. 21.