Der Liechtensteinische Arbeiterverband revidiert seine Statuten, fordert zehnprozentige Lohnerhöhungen, ein neues Gewerbegesetz und die strikte Kontrolle fremder Arbeiter durch die Regierung


Pressemitteilung des Liechtensteinischen Arbeiterverbandes [1]

8.5.1926

Liechtenst. Arbeiter-Verband. Am 2. Mai tagte in Vaduz im Gasthaus „zur Au“ eine ausserordentliche Delegierten-Versammlung des Liechtenst. Aivbeiterverbandes. Bei vollbesetztem Lokale wurde die Versammlung vom Präsidenten mit einer Ansprache eröffnet und sodann zur sehr -wichtigen Tagesordnung übergegangen. Es kam als erster Punkt: Abänderung der Statuten, welche revisionsbedürftig waren, gestützt auf einen Entwurf einer fünfgliedrigen Kommission, welcher vorgelegt und von der Versammlung einstimmig angenommen wurde. Ferner wurde der Central- Ausschuss beauftragt, an die titl. Meisterschaft Liechtensteins das Ansuchen zu stellen, die Löhne um 10 Prozent zu erhöhen, gestützt darauf, dass die Lohnansätze.im Verhältnisse zum Lebensunterhalt zu nieder gehalten sind. Ferner wurde folgende Resolution gefasst: „An die hohe fürstliche Regierung! Die ausserordentliche Delegierten-Versammlung des Liechtenst. Arbeiterverbandes, die am 2. Mai im Gasthaus zur Au in Vaduz tagte, hat folgende Resolution gefasst: 1. Die Regierung möge dem Landtage zur notwendigen Umgestaltung der Gewerbeordnung eine auf unsere Interessen und auf gesunder Basis ruhende Gesetzesvorlage unterbreiten und wolle zu den Beratungen und Verhandlungen über die neue Gesetzesvorlage auch Vertreter des Liechtenst. Arbeiterverbandes beiziehen. 2. Verlangt die Versammlung, dass die Regierung zum Schutze der heimischen Arbeiterschaft die Kontrolle fremder Arbeiter strenge handhabt und zu deren wirksamen Durchführung von Zeit zu Zeit alle -Arbeitsplätze frontrolliert werden. Central-Ausschuss."

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[1] L.Vo. 8.5.1926, S. 2.