Der tschechische Refraktär Karl Hladil ersucht die Gemeinde Vaduz um die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung


Handschriftliches Schreiben von Karl Hladil, gez. ders., an die Ortsvorstehung Vaduz [1]

6.8.1918, Chur 

Löbliches Gemeindeamt der Stadt Vaduz, im Fürstenthum Liechtenstein 

Unterzeichneter nehme mir die Freiheit, Gegenwärtiges an dieses Amt zu richten, mit dem Ersuchen um eine gef. Auskunft über folgendes:

Ich möchte in Erfahrung bringen, ob ein österreichischer resp. ungarischer Staatsangehöriger, Refraktär (bei Ausbruch des Weltkrieges in Italien und seit Ausbruch des österreich.-ital. Krieges [2] in der Schweiz), von Beruf Privatier, seinen Wohnsitz aus der Schweiz, nach dem Fürstentum Liechtenstein, spez. nach Vaduz oder auch in seine andere Gemeinde verlegen darf, und ob er nicht Gefahr laufe, an Österreich ausgeliefert zu werden, resp. ob er gegebenen falls eventuell wieder nach der Schweiz zurück kann, würden demselben auch sonst keine Schwierigkeiten entstehen, aus seinem Aufenthalte dort?

Indem ich um eine gef. ausführliche und baldigste Nachricht sowie weitere zweckmässige Mitteilungen hiemit nochmals höflichst ersuche, verbleibe mit besonderer Hochachtung

Karl Hladil

poste – restante

Chur (Graubünden), 6/VIII 18 

1 St. Antwortkoupon beiliegend; wie steht es mit den Lebensmitteln? [3]

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[1] LI LA RE 1918/3729. Eingangsstempel der liechtensteinischen Regierung vom 30.8.1918. Vgl. hiezu das ablehnende Schreiben der k.u.k. Grenzkontrollstelle Feldkirch an die liechtensteinische Regierung vom 14.8.1918 (LI LA RE 1918/3559 (Aktenzeichen der Grenzkontrollstelle: Na. Nr. 1638 res. Hladil)) sowie das Antwortschreiben des liechtensteinischen Landesverwesers Leopold von Imhof vom 18.8. (ebd.).
[2] Der Kriegseintritt Italiens erfolgte am 23.5.1915.
[3] Die Regierung teilte Hladil am 31.8.1918 mit, dass ihm derzeit keine Niederlassungsbewilligung für Liechtenstein erteilt werden könne (LI LA RE 1918/3729).