Die Regierung lädt die Ortsvorstehungen dazu ein, das 65jährige Regierungsjubiläum von Fürst Johann II. einfach, aber feierlich zu begehen


Maschinenschriftliches Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Gustav Schädler, an die liechtensteinischen Ortsvorstehungen

24.10.1923

An alle Ortsvorstehungen

Seine Durchlaucht, unser allverehrter Landesfürst [Johann II.], feiern am 12. November 1923 das 65. Regierungsjubiläum. Liechtenstein darf diesen Tag nicht vorbeigehen lassen, ohne dessen Bedeutung zu würdigen. Die Regierung hat daher beschlossen, diesen Tag im einfachen Rahmen feierlich zu begehen. Für die kirchliche Feier ist der 11. November 1923 vorgesehen und wird die Durchführung dieser kirchlichen Feier mit Schreiben vom heutigen Tage dem Hochw. Herrn Landesvikar [Johann Baptist Büchel] und der Hochw. Pfarrgeistlichkeit anheimgestellt. [2]

Wir geben Ihnen für die Durchführung der weltlichen Feier folgende Ratschläge:

Die Dörfer sollen am 11. und 12. November 1923 festlich geschmückt sein. Beim Festgottesdienste am 11. November soll die Gemeindevertretung in corpore erscheinen. Am Nachmittag des 11. November (Sonntag) sind im Einvernehmen mit dem Hochw. Herrn Pfarrer um 4 ½ Uhr alle Glocken durch eine Viertelstunde zu läuten. Am Morgen des 12. November wird um 9 Uhr nach vorausgegangenem, festlichen Schulgottesdienste eine kleine Schulfeier veranstaltet, an welcher der gesamte Ortsschulrat teilzunehmen hat. [3] Die Einladung der Vereine zur Verschönerung der Feier beider Tage wird der Ortsvorstehung überlassen.

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[1] LI LA RE 1923/3421. Vgl. L.Vo., Nr. 85, 27.10.1923, S. 1-2 („Regierungsjubiläum des Fürsten“).
[2] Vgl. das Schreiben der Regierung an Landesvikar Büchel in Bendern vom 24.10.1923 (LI LA RE 1923/3421).  
[3] Vgl. auch das Schreiben der Regierung an alle Schulen vom selben Tag (ebd.).