Im "Liechtensteiner Volksblatt" wird über die Gründung des "Heimatbundes Jung Liechtenstein" berichtet


Einsendung im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

19.8.1930

"Jung Liechtenstein"

Schon oft konnte man bei uns die Wahrnehmung machen, dass sich viele unserer Jungmänner um politische Sachen eigentlich recht wenig kümmern. Sie sagen sich, was brauche ich dabei zu sein, wenn es um politische Dinge geht, die Hauptsache ist mir, wenn ich Verdienst habe und dann will ich meine Erholung und damit Schluss. Dieser Standpunkt ist nicht ganz richtig, denn mit dem erfüllten 21. Lebensjahr wird bei uns der Jungmann stimm- und wahlberechtigt. Dieses Recht bedingt aber auch eine Pflicht, nämlich die, dass der katholische Jungmann seine Stimme so abgibt, dass sie mit seiner kathol. Überzeugung und Weltanschauung vereinbar ist. Wenn nun aber der junge wahlberechtigte Mann sich vor dem Zeitpunkt seiner Wahlfähigkeit nicht mit öffentlichen Fragen befasst, so ist es sehr zweifelhaft, ob er dann sein Wahlrecht auch nach den richtigen Grundsätzen ausübt. Der junge Mann soll sich eigentlich schon vorher über öffentliche Angelegenheiten orientieren, er soll eingeführt werden in das öffentliche Leben, er muss zu diesem Zwecke vor allem mit seinen Rechten u. Pflichten als Staatsbürger seinem Vaterlande gegenüber vertraut gemacht werden. Denn es muss als selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass ein kathol. Jungmann stets nach katholischen Prinzipien wählt und stimmt u. diese Prinzipien müssen für ihn immer wegleitend sein. Dazu bedarf der junge Mann einer gewissen Schulung und Heranbildung. Diese Nachhilfe geschieht am besten durch eine richtige Organisation, da eine solche immer mehr erreicht als eine vereinzelte Aktion. In der Überzeugung, dass eine solche Organisation bei uns notwendig und nützlich ist, wurde diesen Sommer eine jungpolitische Vereinigung geschaffen unter dem Namen Heimatbund "Jung Liechtenstein". Was der Heimatbund bezweckt, das sagt Artikel 3 seiner Statuten, [2] welcher folgenden Wortlaut hat: "Der Heimatbund bezweckt die Hebung vaterländischer Gesinnung auf monarchischer Grundlage, die politische Schulung und Betätigung nach den Grundsätzen der kathol. Weltanschauung, ferner Weckung und Förderung aller geistigen Bestrebungen."

Man sieht hieraus, dass der Heimatbund sich ein sehr schönes, ideales Ziel gesetzt hat und nicht mehr und nicht weniger will, als dem Vaterlande heimat- und fürstentreue Staatsbürger heranzubilden, die den Traditionen unserer Väter folgend, auch im politischen Leben nach den Grundsätzen der kathol. Weltanschauung handeln. Er rechnet aber auch mit der Unterstützung aller gutgesinnten Kreise. Der Heimatbund hat nicht die Absicht, etwa als politische Partei aufzutreten, er will nur die jungen Staatsbürger in objektiver Weise in ihre Rechte und Pflichten einführen und Liechtenstein den Charakter eines selbständigen, fürstentreuen, katholischen Landes erhalten. Es zeigen sich bei uns hie und da Anzeichen, dass sozialistische Ideen auch in den Köpfen von Liechtensteinern teilweise Platz gefunden haben. Wo dieser Weg hinführen könnte, wenn sich diese Erscheinung in verstärktem Masse zeigen würde, kann sich selber jeder ausmalen, denn man hat seit der Nachkriegszeit nachgerade Beispiele genug, wohin der Sozialismus führt und welche Früchte er mitunter treibt. Gegen diese rote Flut soll der Heimatbund einen Damm bilden. Einen solchen muss man aber beizeiten errichten, soll er seine Zweck erfüllen und so ist auch dieser Umstand einer der Gründe für die Errichtung einer solchen vaterländischen Jungmännervereinigung. Übrigens existieren solche Organisationen auch in vielen Kantonen der Schweiz und haben in manchem dieser Kantone schon die katholische Sache in entscheidenden Stunden gerettet. Auch Deutschland besitzt solche Organisationen. Man wird auch in andern Ländern die Notwendigkeit solcher Einrichtungen eingesehen und sie darum geschaffen haben. Und nun wird der Heimatbund hinaustreten an die Öffentlichkeit; bereits sind sozusagen in allen Gemeinden Ortsgruppen gegründet, sodass mit der eigentlichen Tätigkeit begonnen werden kann. Möge er zu Nutz und Frommen seiner Mitglieder und der Allgemeinheit wachsen, blühen und gedeihen.

 

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[1] L.Vo., Nr. 95, 19.8.1930, S. 1. Die Einsendung findet sich auch in den "Liechtensteiner Nachrichten" mit einer Distanzierung durch die Redaktion (L.Na., Nr. 95, 23.8.1930, S. 1 ("Jung Liechtenstein!")).
[2] Nicht aufgefunden.