Die Schweiz sichert Liechtenstein zu, im Ausland lebende Liechtensteiner bei Hilfsaktionen wie Schweizer zu behandeln


Schreiben von Carl Theodor Stucki, stellvertretender Chef der Abteilung für Auswärtiges des Eidgenössischen Politischen Departements, an Regierungschefstellvertreter Alois Vogt [1]

23.10.1944

Herr Regierungschef-Stellvertreter,

Bei Anlass Ihres Besuches gaben Sie Fürsprech [Felix] Schnyder am 6.d.M. bekannt, es sei Ihrer Regierung von Liechtensteiner Bürger aus Wien mitgeteilt worden, es werde dort durch Vermittlung des Schweizerischen Generalkonsulats die Verteilung von Lebensmitteln und Medikamenten vorbereitet. Sie liessen uns wissen, dass die in Wien niedergelassenen Liechtensteiner bei dieser Aktion gerne berücksichtigt werden möchten, und baten uns, dieses Ansuchen zu prüfen, wobei Sie erwähnten, dass die Liechtensteinische Regierung bereit sei, für die Kosten der Aktion soweit sie Liechtensteinern zugute kommen würde, aufzukommen.

Im Verlaufe des Gespräches brachten Sie sodann zum Ausdruck, dass es liechtensteinischerseits begrüsst würde, wenn ganz allgemein bei materiellen Hilfsaktionen für Schweizerbürger im Ausland die im betreffenden Gebiet lebenden Liechtensteiner auf Kosten der Liechtensteinischen Regierung ebenfalls bedacht werden könnten.

Wir haben uns wunschgemäss in dieser Sache mit der zuständigen Stelle in Verbindung gesetzt, und ich bin in der Lage, Ihnen nunmehr mitzuteilen, dass dem von Ihnen vorgebrachten Ansuchen entsprochen wird. Zweckdienliche Weisungen sind den in Betracht kommenden schweizerischen Auslandsvertretungen erteilt worden. Schweizerischerseits wird man sich gestatten, der Fürstlichen Regierung für Lebensmittel, Kleider usw., die an Liechtensteiner Bürger im Ausland abgegeben werden, Rechnung zu stellen, so weit die Bedachten nicht in der Lage sind, selbst Bezahlung zu leisten.

Genehmigen Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung.

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[1] LI LA RF 226/454/010.