Siegbert Jaks ersucht die Regierung um eine Zwischenaufenthaltsgenehmigung für seine Mutter Dorothea Jaks


Schreiben von Siegbert Jaks an die Regierung [1]

26.10.1939

Die Verhältnisse im Deutschen Reiche nötigen auch meine alte Mutter, Frau Dorothea Jaks in Berlin-Charlottenburg 9, Soorstrasse 28/4, zur Auswanderung. Mit ihren bald 60 Lebensjahren ist meine Mutter gegenwärtig schutzlos. Ihre Einwanderung nach Grossbritannien ist, wie sie aus der mitfolgenden Photokopie [2] entnehmen wollen, gesichert. Ich möchte nun meine Mutter noch einige Zeit zu mir nehmen und sie hier verpflegen und bitte, mir zu diesem Zwecke eine mehrmonatliche Aufenthaltsbewilligung [zu] geben. Ich brauche wohl nicht zu betonen, dass meine Mutter selbstverständlich mit einem giltigen Pass versehen ist und dass es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Für die Kosten des Aufenthaltes komme ich auf.

Gerne ihrer zustimmenden Antwort entgegensehend zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung. [3]

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[1] LI LA RF 194/152/001.
[2] Die Fotokopie des englischen Permets wurde von der Regierung am 7. Dezember 1939 an Siegbert Jaks zurückgesandt (LI LA RF 194/152/001v).
[3] Die Regierung teilte Siegbert Jaks am 7. Dezember 1939 mit, dass die Einreise von Dorothea Jaks nach Liechtenstein nicht bewilligt werden könne, solange nicht die "absolute Gewähr" bestehe, dass deren baldige Weiterreise (bis längstens 4 Wochen) sichergestellt sei (LI LA RF 194/152/001v). Siehe weiters das neuerliche Ansuchen von Siegbert Jaks an die Regierung vom 11. Dezember 1939 (LI LA RF 194/152/002).